Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

1. Vertragsabschluss

1.1 Mit seiner Anfrage oder Buchung (über das Formular oder per E-Mail) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beförderungsvertrages mit der Firma STARDRIVE Limousinenservice ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn STARDRIVE Limousinenservice das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.

1.2 Weicht die Bestätigung vom Angebot des Kunden ab, liegt ein neues Angebot von STARDRIVE Limousinenservice vor. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses innerhalb von 3 Tagen annimmt.

1.3 Bestandteil des Vertrages sind diese Bedingungen, die Preisliste und die Leistungsbestätigung.

2. Vergütung

2.1 Maßgeblich ist der in der Leistungsbestätigung genannte Preis. Er gilt für die vereinbarte Mietzeit und die vereinbarte Strecke. Nach Vertragsschluss ändert sich der bestätigte Preis nicht.

2.2 Die Abholadresse kann der Kunde innerhalb von Mannheim frei wählen. Die Mietzeit beginnt zur vereinbarten Uhrzeit an der Abholadresse und endet an der Zieladresse laut Leistungsbestätigung. Die An- und Abfahrt innerhalb von Mannheim ist im Preis enthalten. Liegt die Abholadresse oder das Ziel außerhalb von Mannheim, nennen wir dem Kunden vorab einen verbindlichen Festpreis.

2.3 Überschreitet die Fahrt die vereinbarte Mietzeit, wird die zusätzliche Zeit nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste berechnet. Angefangene Stunden werden voll berechnet.

2.4 Bei mehrtägigen Fahrten trägt der Kunde die Kosten für die Übernachtung des Chauffeurs in einem Mittelklasse-Hotel. Der Arbeitstag am zweiten Tag wird ab Arbeitsbeginn, spätestens ab 9.00 Uhr berechnet. Die Rückfahrt wird wie eine eintägige Fahrt behandelt.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.

3.2 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Betrages bei STARDRIVE Limousinenservice.

3.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde hat zusätzlich die tatsächlich entstandenen Mahnkosten zu ersetzen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.4 Zahlungen werden zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet, sofern keine andere Zahlungsbestimmung vorliegt.

4. Stornierung

4.1 Der Kunde kann die Fahrt per E-Mail stornieren. Stornierungen bis einschließlich 7 Tage vor dem vereinbarten Fahrtantritt sind kostenfrei.

4.2 Bei Stornierungen innerhalb der letzten 7 Tage vor dem vereinbarten Fahrtantritt berechnet STARDRIVE Limousinenservice pauschal 50 % des vereinbarten Fahrpreises. Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Fahrtantritt und wurde die Fahrt nicht storniert, berechnet STARDRIVE Limousinenservice den vollen vereinbarten Fahrpreis abzüglich ersparter Aufwendungen. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass STARDRIVE Limousinenservice kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.3 Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung kommt es auf den Zugang bei STARDRIVE Limousinenservice an. Wir bestätigen die Stornierung per E-Mail.

4.4 Sonderaufwendungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstanden sind und nicht im Fahrpreis enthalten waren (z. B. gesondert bestellte Dekoration oder Getränke), werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Sie wurden dem Kunden vorher mitgeteilt.

5. Verzögerungen

5.1 Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerung beruht auf einem Verschulden von STARDRIVE Limousinenservice oder des Chauffeurs.

6. Beförderung

6.1 Der Kunde sorgt dafür, dass seine Fahrgäste die Weisungen des Chauffeurs und die Regeln dieser Bedingungen einhalten.

6.2 Mitgebrachte Getränke dürfen im Fahrzeug nicht verzehrt werden. Verstößt ein Fahrgast trotz Aufforderung dagegen, kann der Chauffeur die Fahrt beenden. Ein dadurch entstehender Schaden (z. B. Reinigung) wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

6.3 Rauchen und Essen sind im Fahrzeug nicht gestattet. Hält sich ein Fahrgast trotz Aufforderung nicht daran, kann die Fahrt abgebrochen werden. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung trägt der Kunde die tatsächlich entstandenen Reinigungskosten.

6.4 Handeln Fahrgäste den Weisungen von STARDRIVE Limousinenservice oder des Chauffeurs zuwider oder gefährden sie die Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere durch Beeinträchtigung des Fahrers, darf der Chauffeur sie von der Beförderung ausschließen. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Fahrpreis bestehen. STARDRIVE Limousinenservice rechnet sich ersparte Aufwendungen an.

6.5 Die Anmietung beginnt zur vereinbarten Uhrzeit an der Abholadresse laut Leistungsbestätigung und endet zur vereinbarten Uhrzeit beziehungsweise an der Zieladresse laut Leistungsbestätigung.

6.6 In allen Fahrzeugen gilt für jeden Insassen die Anschnallpflicht.

7. Rücktritt

7.1 Wird die Durchführung der Fahrt unmöglich, etwa durch eine Fahrzeugpanne, stellt STARDRIVE Limousinenservice entweder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug oder, wenn dies nicht möglich ist, tritt vom Vertrag zurück und erstattet bereits geleistete Zahlungen unverzüglich. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach Ziffer 9.

7.2 STARDRIVE Limousinenservice kann außerdem zurücktreten, wenn der Kunde eine wesentliche Pflicht aus diesem Vertrag trotz Abmahnung verletzt.

8. Haftung des Kunden

8.1 Der Kunde haftet für Schäden an den Fahrzeugen, die er oder seine Fahrgäste schuldhaft verursachen.

8.2 Ist der Fahrgast nicht der Auftraggeber und zahlt er den Fahrpreis nicht, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet.

9. Haftung von STARDRIVE Limousinenservice

9.1 STARDRIVE Limousinenservice haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von STARDRIVE Limousinenservice oder des Chauffeurs beruhen, sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.3 Die Haftung nach gesetzlichen Vorschriften, die zwingend gelten, bleibt unberührt.

9.4 Im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände bewahren wir 6 Wochen auf und geben sie auf Anfrage heraus. Danach behandeln wir sie nach den gesetzlichen Regeln für Fundsachen. Wertvolle Gegenstände übergeben wir dem Fundbüro.

10. Versicherung

10.1 Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Auf Anfrage nennen wir dem Kunden die Deckungssumme.

11. Datenschutz

11.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung und nach den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

12. Widerruf

12.1 Bei Verträgen über Beförderungsleistungen zu einem bestimmten Termin besteht nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) kein Widerrufsrecht. Das gilt auch für Buchungen im Fernabsatz (z. B. per Formular oder E-Mail). Das Recht zur Stornierung nach Ziffer 4 bleibt unberührt.

13. Gerichtsstand

13.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Mannheim.

14. Teilunwirksamkeit

14.1 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.